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Aus für ELENA

ELENA endgültig aufgehoben.
Die Länder billigen am 04.11.2011 das Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.

Bitte lesen Sie auch hierzu die Pressemitteilung unseres Partners HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG

Als Lohnanwender sollten Sie bitte folgendes beachten.

Die Zentrale Speicherstelle für ELENA-Meldungen (ZSS) informiert derzeit die Arbeitgeber darüber, dass ab dem Tag des Inkrafttretens des Aufhebungsgesetzes keine ELENA-Meldungen mehr angenommen werden.

Sie erhalten demnächst einen Programmstand, bei welchem neben der für alle Arbeitnehmer wichtigen gesetzlichen Anpassung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie weiteren Änderungen, auch die Anpassungen im Bereich ELENA umgesetzt sind.

Bei Verfügbarkeit des Programmstandes erhalten Sie gesonderte Mitteilung.