Die Länder billigen am 04.11.2011 das
Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.